Eine sichere Entscheidung für die Beseitigung von Schnee und Eis.
Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht, die auf heimischen Grundstücken bei Schnee oder Glätte ausgerufen wird. Sie soll Unfälle bei Fußgängern, Unbefugten, Besuchern und Fahrzeugen vermeiden. Wenn Sie uns für den Winterdienst beauftragen, werden Sie haftungsrechtlich entlastet.
Wir übernehmen für Sie die öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Schnee- und Eisglättebeseitigung, gemäß der gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei anhaltendem Schneefall garantieren wir in angemessenen Zeitabständen eine schnellstmögliche Schneeräumung und Eisglättebeseitigung, von den kleinsten Gehsteigen bis hin zu großen Firmenzentralen.
Bei Glatteisbildung sorgen wir für das sofortige Streuen mit Splitt, in der jeweils vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form. Mit uns an Ihrer Seite können Sie den Winter in Ruhe genießen.
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